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Anfängerschwimmen

Neue Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen ab 01.01.2020

Veröffentlicht: 29.01.2020
Autor: Julia Mählmann
Der Erwerb eines Schwimmabzeichens ist zukünftig mit einem höheren Anspruch verbunden
Ab dem 01.03.2020 sind Schwimmbrillen und Tauchermasken beim Samstagstraining nicht mehr gestattet!

Bei der Abnahme der Schwimmabzeichen gibt es zum 01.01.2020 einige Änderungen, durch die sich die Qualität unserer Ausbildung und die Schwimmfähigkeit der Kinder langfristig verbessern wird. Weitere Infos zu dieser Thematik und zu den Änderungen im Training werden folgen. 
 

Die Grundlagen des "sicheren Schwimmens" bedeuten, dass ein Schwimmer in der Lage sein muss mit jeder Situation im Wasser umzugehen. Dazu zählt insbesondere auch die Orientierung unter Wasser. Um diesem Aspekt gerecht zu werden, haben wir uns dazu entschieden die Verwendung von Schwimmbrillen und Tauchermasken im Rahmen der Anfängerschwimmausbildung (Samstag) nicht länger zu gestatten. Diese Änderung tritt zum 01.03.2020 verbindlich in Kraft. Zur Vermeidung unnötiger Diskussionen möchten wir Sie bitten, dass Sie den Kindern diese Hilfsmittel nicht länger mit zum Training geben. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei der Vorlage eines augenärztlichen Attests (z.B. bei einer Chlorallergie) möglich. Wir bitten um Beachtung. 

Die aktuell zu erbringenden Prüfungsleistungen und die neue Prüfungsordnung findet ihr hier

 

 

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